| Thema | Erläuterung |
|---|---|
| Grundlage und Besonderheiten des Sozialmonitors | Die dargestellten Zahlen des Sozialmonitors Esslingens basieren auf
einer Vielzahl an Daten und Kennwerten der Stadt. Die inhaltliche Federführung des Sozialmonitors liegt beim Amt für Soziales, Integration und Sport der Stadt Esslingen. Für die Aufereitung und Auswertung der Daten ist die abgeschottete Statistikstelle der Stadt verantwortlich. |
| Einwohnerdaten | Alle Zahlen zu Einwohnenden (Bevölkerung und
Bevölkerungsentwicklung, Haushalte, Migration, Wanderungen) beruhen auf
Daten des Einwohnermeldeamts der Stadt Esslingen am
Neckar. Der Datenstand ist stets der 31.12.; Die Datenaktualisierung erfolgt jeweils zu Beginn jeden Folgejahres |
| Sozialdaten | Alle Sozialdaten (Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte,
Arbeislose, SGB II) stammen originär von der Bundesagentur für
Arbeit. Diese werden ausschließlich für einer vorgegebenen
untergemeindlichen Struktur geliefert. Sie Struktur ist nicht
stadtteilscharf. Einige Stadtteile mussten, nach den Anforderungen der
Bundesagentur für Arbeit, zusammengefasst werden. Um trotzdem
stadtteilscharfe Daten auswerten zu können wurden die Daten ausgehend
der Bevölkerungsanteile der entsprechenden Stadtteile, wieder auf die
entsprechende Stadtteilebne umgerechnet. Im Jahr 2018 erfolgte zudem
eine Anpassung der untergemeindlichen Gebietseinteilungen. Die Analyse
nach Zeitreihen ist somit erst ab 2018 möglich. Alle datenschutzrechtlichen Bearbeitungen sind bereits originär in den Daten und können nicht umgangen werden. Der Datenstand ist stets der 31.12.; Die Datenaktualisierung erfolgt jeweils im Juli jeden Folgejahres |
| Thema | Erläuterung |
|---|---|
| Einwohnende | Einwohnende sind alle Personen, die in Esslingen mit Hauptwohnsitz
gemeldet sind. Personen mit Nebenwohnsitz werden im Sozialmonitor nicht
berücksichtigt. Grundlage sind die Bestandsdaten des
Einwohnermeldeamts. Stichtag: 31.12., Quelle:Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand |
| Jugendquotient | Der Jugendquotient beschreibt das Verhältnis der unter 20‑Jährigen
zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20 bis unter 65 Jahre). Er
zeigt, wie viele junge Menschen rechnerisch auf 100 Personen im
Erwerbsalter entfallen und damit von der mittleren Altersgruppe
mitversorgt werden müssen. Berechnung: (unter 20‑Jährige / 20‑ bis unter 65‑Jährige) × 100 Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand |
| Seniorenquotient | Der Seniorenquotient gibt das Verhältnis der 65‑Jährigen und Älteren
zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (20 bis unter 65 Jahre) an. Er
zeigt, wie viele ältere Menschen rechnerisch auf 100 Personen im
Erwerbsalter kommen und damit von der mittleren Altersgruppe mitgetragen
werden müssen. Berechnung: (65‑Jährige und Ältere / 20‑ bis unter 65‑Jährige) × 100 Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand |
| Abhängigenquotient | Der Abhängigenquotient fasst Jugendquotient und Seniorenquotient
zusammen. Er beschreibt das Verhältnis der nicht‑erwerbsfähigen
Bevölkerung (unter 20 Jahre sowie 65 Jahre und älter) zur Bevölkerung im
erwerbsfähigen Alter (20 bis unter 65 Jahre). Er zeigt, wie viele
Personen im jüngeren und älteren Altersbereich rechnerisch auf 100
Personen im Erwerbsalter entfallen. Berechnung: ((unter 20‑Jährige + 65‑Jährige und Ältere) / 20‑ bis unter 65‑Jährige) × 100 Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand |
| Geburten und Sterbefälle | Geburten und Sterbefälle umfassen alle im Berichtsjahr in Esslingen
registrierten Lebendgeburten und Todesfälle von Personen mit
Hauptwohnsitz. Die Zuordnung erfolgt nach dem Wohnortprinzip, nicht nach
dem Ereignisort. Stichtag: 31.12., Quelle:Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbewegungen |
| Natürlicher Saldo | Der natürliche Saldo ergibt sich aus der Differenz zwischen Geburten
und Sterbefällen im Berichtsjahr. Ein positiver Wert bedeutet einen
Geburtenüberschuss, ein negativer Wert einen
Sterbefallüberschuss. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbewegungen |
| Zuzüge | Zuzüge umfassen alle Personen, die im Berichtsjahr ihren
Hauptwohnsitz nach Esslingen verlegt haben. Die Zuordnung erfolgt nach
dem Wohnortprinzip: gezählt werden nur Personen, die ihren Hauptwohnsitz
in Esslingen anmelden, unabhängig vom vorherigen
Wohnort. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbewegungen |
| Fortzüge | Fortzüge umfassen alle Personen, die im Berichtsjahr ihren
Hauptwohnsitz aus Esslingen abgemeldet und in eine andere Gemeinde
verlegt haben. Auch hier gilt das Wohnortprinzip: maßgeblich ist die
Abmeldung des Hauptwohnsitzes aus Esslingen. Stichtag: 31.12., Quelle:Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbewegungen |
| Wanderungssaldo | Der Wanderungssaldo ergibt sich aus der Differenz zwischen Zuzügen
und Fortzügen im Berichtsjahr. Ein positiver Saldo bedeutet einen
Wanderungsgewinn (mehr Zuzüge als Fortzüge), ein negativer Saldo einen
Wanderungsverlust. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbewegungen |
| Thema | Erläuterung |
|---|---|
| Haushalte | Haushalte in Esslingen werden aus den Bestandsdaten des
Einwohnermeldeamts nach dem statistischen Haushaltegenerierungsverfahren
des KOSIS‑Verbunds (HHStat) abgeleitet. Es handelt sich somit um
berechnete Haushaltsstrukturen, nicht um direkt gemeldete Haushalte.
Personen an Sonderadressen, z.B. in Seniorenheimen oder
Gemeinschaftsunterkünften, gelten nicht als Wohnhaushalte und werden aus
der Haushaltszahl herausgerechnet. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Haushaltegenerierung Weitere Informationen zur Haushaltegenierung mit HHStat: Lindemann, U. (2002). Wie erhält man aus dem Einwohnerregister Haushalte? Das Haushaltsgenerierungsverfahren HHGen. Dorbritz, J.; Otto, J.(Hg.)(2002): Familienpolitik und Familienstrukturen. Ergebnisse der gemeinsamen Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Bevölkerungswissenschaft und der Johann-Peter-Süßmilch-Gesellschaft für Demographie in Berlin am, 21(23.06), 2001. über https://www.ssoar.info/ssoar/handle/document/33119?locale-attribute=de |
| Einpersonenhaushalte | Privathaushalte, in denen genau eine Person
lebt.< Stichtag: 31.12., Quelle:Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Haushaltegenerierung |
| Paarhaushalte ohne Kinder | Haushalte mit zwei erwachsenen Personen, die in einer Paarbeziehung
leben, jedoch ohne im Haushalt lebende Kinder. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Haushaltegenerierung |
| Paarhaushalte mit Kindern | Haushalte mit zwei erwachsenen Personen in Paarbeziehung, in denen
mindestens ein Kind lebt. Alleinerziehende sind nicht
enthalten. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Haushaltegenerierung |
| Alleinerziehendenhaushalte | Haushalte, in denen ein Elternteil mit mindestens einem Kind
zusammenlebt. Stichtag: 31.12., Quelle:Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Haushaltegenerierung |
| Familienhaushalte | Alle Haushalte, in denen ein oder mehrere Kinder leben – unabhängig
davon, ob es sich um Paarhaushalte mit Kindern oder
Alleinerziehendenhaushalte handelt. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Haushaltegenerierung |
| Sonstige Haushalte ohne Kinder | Haushalte ohne Kinder, die nicht zu den Einpersonenhaushalten oder
Paarhaushalten ohne Kinder gehören. Dazu zählen z.B. Wohngemeinschaften
oder andere Mehrpersonenhaushalte ohne familiäre
Beziehung.br> Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Haushaltegenerierung |
| Thema | Erläuterung |
|---|---|
| Migrationshintergrund in der amtlichen Statistik | Der Migrationsstatus einer Person richtet sich nach der ersten
Staatsangehörigkeit der Person selbst sowie – bei Kindern und
Jugendlichen unter 18 Jahren – nach der ersten Staatsangehörigkeit bei
Geburt von mindestens einem Elternteil. Zum Personenkreis mit
Migrationshintergrund zählt in der amtlichen Statistik, wer selbst oder
wessen Elternteil(e) nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren
wurden. Die Definition umfasst sowohl Deutsche mit Migrationshintergrund
als auch Ausländer:innen. Sie schließt zugewanderte und nicht
zugewanderte Ausländer:innen, Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler:innen
sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen
ein. Kinder und Jugendliche, die mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden, aber einen einseitigen oder beidseitigen elterlichen Migrationshintergrund haben, verlieren diesen statistischen Migrationshintergrund mit Vollendung des 18. Lebensjahres und gelten danach ausschließlich als Deutsche. Im Sozialmonitor werden die Bevölkerungsgruppen entsprechend der Datenstruktur getrennt ausgewiesen: deutsch, deutsch mit Migrationshintergrund und nicht‑deutsch (Ausländer:innen). Vertriebene des Zweiten Weltkriegs zählen nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit werden in dieser Auswertung als „nicht‑deutsch“ geführt. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Ableitung Migration |
| deutsch | Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die weder selbst noch
über ihre Eltern einen Migrationshintergrund im Sinne der amtlichen
Statistik aufweisen. Die Zuordnung erfolgt ausschließlich über die
deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt und die deutsche
Staatsangehörigkeit der Eltern bei Geburt. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Ableitung Migration |
| deutsch mit Migrationshintergrund | Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die selbst oder deren
Eltern nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden. Dazu
zählen Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedler:innen sowie als Deutsche
geborene Kinder und Jugendliche mit einseitigem oder beidseitigem
elterlichen Migrationshintergrund. Kinder und Jugendliche, die mit
deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden, verlieren diesen
statistischen Migrationshintergrund mit Vollendung des 18. Lebensjahres
und gelten danach ausschließlich als Deutsche. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Ableitung Migration |
| nicht-deutsch (Ausländer) | Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, unabhängig davon, ob sie
in Deutschland geboren wurden oder zugewandert sind. Die Zuordnung
erfolgt ausschließlich nach der aktuellen Staatsangehörigkeit. Personen
mit mehreren Staatsangehörigkeiten gelten als deutsch, wenn die deutsche
Staatsangehörigkeit darunter ist. Stichtag: 31.12., Quelle: Kommunalstatistik Esslingen/ Einwohnermeldeamt / Bevölkerungsbestand - Ableitung Migration |
| Thema | Erläuterung |
|---|---|
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) | Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die kranken‑,
renten‑, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach
dem Recht der Arbeitsförderung sind. Dazu zählen auch Auszubildende,
Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikant:innen, Werkstudierende sowie
Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung gesetzlicher Dienstpflichten
(z.B. Wehrübung) einberufen werden. Ebenfalls eingeschlossen sind
behinderte Menschen in anerkannten Werkstätten oder ähnlichen
Einrichtungen, Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe oder
Berufsbildungswerken sowie Menschen, die ein freiwilliges soziales oder
ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst
absolvieren. Stichtag: 31.12. Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Aufbereitung durch Kommunalstatistik Esslingen |
| Arbeitslose (SGB II + III) (ALO) | Anzahl der Personen, die weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten,
mindestens 15 Jahre alt, aber jünger als das jeweilige Rentenalter sind
und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Personen, die an Maßnahmen
der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen oder arbeitsunfähig erkrankt
sind, gelten nicht als arbeitslos. Stichtag: 31.12. Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Aufbereitung durch Kommunalstatistik Esslingen |
| Arbeitslose unter 25 Jahre (Jugendarbeitslosigkeit) | Jugendarbeitslose sind arbeitslose Personen unter 25 Jahren, die
weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung stehen und die Voraussetzungen für Leistungen nach dem SGB II
oder SGB III erfüllen. Sie gelten als arbeitslos, wenn sie weder an
Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit teilnehmen noch arbeitsunfähig
erkrankt sind. Die Kennzahl bildet die Situation junger Menschen am
Arbeitsmarkt ab und wird monatlich von der Bundesagentur für Arbeit
gemeldet. Stichtag: 31.12. Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Aufbereitung durch Kommunalstatistik Esslingen |
| SGB II - Personen | Personen im Rechtskreis des SGB II erhalten Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitsuchende. Dazu gehört insbesondere das
Arbeitslosengeld II bzw. seit der Reform das Bürgergeld.
Anspruchsberechtigt sind Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus
eigenen Mitteln decken können und erwerbsfähig sind, also grundsätzlich
mindestens drei Stunden täglich arbeiten könnten. Stichtag: 31.12. Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Aufbereitung durch Kommunalstatistik Esslingen |
| SGB II - Personen unter 15 Jahre | Personen unter 15 Jahren im Rechtskreis des SGB II sind Kinder und
Jugendliche, die Teil einer Bedarfsgemeinschaft sind und deren
Lebensunterhalt über Leistungen der Grundsicherung gedeckt wird. Sie
selbst gelten nicht als erwerbsfähig, werden aber bei der Berechnung des
Gesamtbedarfs der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Die Leistungen
sichern das Existenzminimum der Kinder und unterstützen ihre Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben.; Diese Zahl gibt Auskunft über die Zahl der
hilfebedürftigen Kinder- und Jugendlichen bzw. der
Jugendarmut. Stichtag: 31.12. Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Aufbereitung durch Kommunalstatistik Esslingen |
| SGB II - Bedarfsgemeinschaft | Eine Bedarfsgemeinschaft umfasst eine oder mehrere Personen, die
gemeinsam wirtschaften. Mindestens ein Mitglied muss erwerbsfähig und
leistungsberechtigt im SGB II sein. Die Grundsicherung umfasst
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sowie zur Sicherung des
Lebensunterhalts und stellt das Existenzminimum der Betroffenen sicher.
Zur Bedarfsgemeinschaft können u.a. Partner:innen sowie im Haushalt
lebende unverheiratete Kinder unter 25 Jahren gehören, sofern sie kein
ausreichendes eigenes Einkommen oder Vermögen haben Stichtag: 31.12. Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Aufbereitung durch Kommunalstatistik Esslingen |
| SGB II - alleinerziehende Bedarfsgemeinschaft | Alleinerziehende Bedarfsgemeinschaften im SGB II bestehen aus einer
erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person, die mit mindestens einem
minderjährigen Kind zusammenlebt und den Haushalt ohne Partner:in führt.
Sie erhalten Leistungen der Grundsicherung, wenn Einkommen und Vermögen
nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft zu
sichern. Alleinerziehende gelten im SGB II als besonders
schutzbedürftige Gruppe, da sie Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung
allein bewältigen müssen. Stichtag: 31.12. Quelle: Bundesagentur für Arbeit; Aufbereitung durch Kommunalstatistik Esslingen |